Verträge und Verhandlungstipps: Fragen an… Prof. Dr. Markus Pflügl

Wie kommt ein junger Spieler zum besten Profi-Vertrag?

Tipps vom Professor für Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht mit Sportler-Vergangenheit im neuesten Podcast „Basketballphilosophie: Der Telefontalk“ der Basketballverrückten Max Kihm und David Gibson

Eishockey war Prof. Pflügl‘s frühere Leidenschaft. Heute lebt der 40-jährige Anwalt in einer renommierten Wirtschaftskanzlei für seinen Beruf, der für ihn zur Berufung geworden ist. An der privaten Hochschule Campus M21 lehrt er praxisnah u.a. Sportrecht – also genau das, worüber angehende Profi-Sportler möglichst viel wissen wollen. Kann so ein Profi-Vertrag doch wesentlichen Einfluss auf ein Sportler-Leben nehmen – im Positiven wie im Negativen.

Eigentlich ist ein Spielervertrag dem Grunde nach ein Arbeitsvertrag, wie ihn so viele andere junge Menschen ebenfalls abschließen, sagt der ehemalige Kapitän des TEV Miesbach. Auch der Vertrag eines Profi-Spielers regelt Gehalt, Gehaltsauszahlung, Laufzeit, Urlaub, Verhaltensweisen und den Krankheitsfall. Es gibt aber auch viele Besonderheiten, bspw. wenn ein Mediziner ins Spiel kommt. Denn während ein Azubi in einer Bank einfach ein Attest oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen darf, in denen der Arzt seines Vertrauens bestätigt, dass der Patient eben krank ist, ohne eine Diagnose mitzuteilen, kann im „Sportleistungsvertrag“ vorgeschrieben sein, welcher Arzt konsultiert werden muss und dass dieser Doc dem Verein über die Diagnose unmittelbar berichten darf. Aus Erfahrung weiß Prof. Pflügl, dass dieser Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Spielers durchaus weit reichen kann. Auch was das Verhalten angehe, das ein Verein von seinem Spieler erwartet, sollte sich dieser informieren, um rechtliche Nachteile zu vermeiden. Für Fälle im Zusammenhang mit Alkohol und/oder Drogen etwa zeigen Vereine oft wenig Verständnis.

Den Eltern noch nicht volljähriger Spieler kommt eine wichtige Rolle zu. In heutiger Zeit werden bereits sehr früh Verträge mit minderjährigen Spielern geschlossen, um Talente an Vereine zu binden. Hier gilt, wie auch im sonstigen Vertragsleben, dass der Minderjährige für den Abschluss eines „Profi-Vertrages“ auf die Mitwirkung seiner Eltern angewiesen ist. Träumt also ein beschränkt geschäftsfähiger 16-Jähriger von der großen Karriere, müssen die Erziehungsberechtigten einem Vertragsabschluss zustimmen. Umgekehrt, so betont Prof. Pflügl, könne sich aber auch der junge Sportler der Ambitionen seiner Eltern erwehren, da die Eltern keinen Vertrag für den Minderjährigen ohne dessen Mitwirkung abschließen können.

Was dafür oder auch dagegen sprechen kann, eine Person aus der Familie als Berater zu engagieren, oder warum ein professioneller Berater vielleicht doch eher in der Lage ist, die Türen ins Profi-Geschäft zu öffnen, erläutert Prof. Pflügl ebenfalls im jüngsten „Basketball TelefonTalk“.

Ob mit familiärer Unterstützung, mit bezahltem Berater oder ganz ohne Hilfe, eine Regel gelte für Vertragsverhandlungen immer: Geh’ nie unvorbereitet in eine Verhandlung! Als versierter Coach und Verhandler für solche Situationen gibt Prof. Pflügl im Talk auch Tipps, die weit über rechtliche Aspekte hinausreichen. So warnt er ausdrücklich: „Man sollte eine Entscheidung nicht nicht nur am Geld festmachen!“ Ein Verein könne viel Wichtigeres bieten. Um hier nur das Stichwort ‚Entwicklung des spielerischen Potenzials’ vorwegzunehmen.

Warum Prof. Pflügl gar nichts davon hält, bei Vertragsverhandlungen in eine „fremde“ Rolle zu schlüpfen, dürfte ganz allgemein jeden Bewerber um eine Stelle interessieren. All das und mehr im neuesten Podcast „Basketballphilosophie: Der Telefontalk“ der Basketballverrückten David und Max.